Kapitel 42

Vorgang 2847/A

Es ist eine universelle Wahrheit, dass jeder Vorgang einen Vorgänger hat. So wie jedes Kind einen Vater hat, jede Beschwerde eine Vorgeschichte und jeder Papierstau im Drucker eine Kette von Fehlentscheidungen, die bis zur Erfindung des Papiers zurückreicht, so hatte auch Vorgang 2847/B einen Vorgänger. Er hieß, mit der unerbittlichen Logik alphanumerischer Ordnungssysteme, Vorgang 2847/A.

Thomas Müller-Hinterberg hatte sich diesen Morgen entschieden, nicht an den roten USB-Stick zu denken. Nicht an die IT-Sicherheitswarnung. Nicht an die Tatsache, dass irgendwo in der Tiefe des Gebäudes ein Ölgemälde eines Alpakas hing, das ihn anzustarren schien. Stattdessen hatte er sich entschieden, das zu tun, was Sachbearbeiter in Momenten der Unsicherheit immer taten: Er würde recherchieren.

Vorgang 2847/A.

Die Suche im digitalen Archiv des AAZ glich dem Versuch, in einem Ozean aus Daten nach einem bestimmten Tropfen zu fischen. Das Archivsystem war in den frühen Neunzigerjahren eingerichtet worden, von einem Mann, dessen Name längst vergessen war, dessen Ordnungsprinzipien jedoch fortlebten wie die Gesetze einer untergegangenen Zivilisation — rätselhaft, willkürlich und von einer inneren Logik, die sich nur dem Eingeweihten erschloss. Aktenzeichen waren nach einem Schema vergeben worden, das Thomas als „alphabetisch-chronologisch mit saisonalen Abweichungen" beschreiben würde, wenn ihn jemand danach fragte, was niemand tat.

Er fand den Vorgang nach siebzehn Minuten. Nicht im digitalen Archiv, sondern im physischen. In einem Karton im Untergeschoss 2 — nicht Untergeschoss 3, wo er gestern gewesen war, sondern Untergeschoss 2, das eine vollkommen andere Atmosphäre hatte, nämlich die eines Ortes, an dem gelegentlich noch Menschen arbeiteten, was sich in der Existenz einer funktionierenden Deckenbeleuchtung und dem Geruch von Instantkaffee manifestierte.

Der Karton trug die Aufschrift „2800-2899 / 1985-1990" und war mit Klebeband verschlossen, das die Farbe von altem Honig hatte. Thomas riss es auf — ein Akt, der ihn ein leises Unbehagen kostete, wie es Sachbearbeiter empfinden, wenn sie Dinge öffnen, die andere Menschen zugemacht haben. Im Inneren fand er Aktenordner. Zehn Stück. Ordentlich sortiert. Thomas zog den richtigen heraus.

Vorgang 2847/A.

Der Aktenordner war bemerkenswert dick für etwas, das sich, wie Thomas sofort feststellte, als Antrag auf Beschaffung eines Büromaterials entpuppte. Konkret: eines Lochers.

Thomas blätterte zur ersten Seite. Dort stand, in der Schreibmaschinenschrift, die vor der Digitalisierung das amtliche Schriftbild des AAZ bestimmt hatte:

Antrag auf Beschaffung eines Bürobedarfsgegenstandes der Kategorie C (Locher, Hefter, Falzbein)

Antragsteller: Abteilung 6
Datum: 14. März 1987
Begründung: Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung laufender Vorgänge ist die Beschaffung eines Lochers der Spezifikation DIN-838 (Zweifachlocher, Lochabstand 80mm) erforderlich.

Siebenundvierzig Seiten.

Thomas setzte sich auf den Boden des Untergeschosses — der einzige verfügbare Sitzplatz war ein Stapel Aktenordner, den Thomas nach kurzer moralischer Abwägung als Hocker zweckentfremdete — und begann zu lesen.

Seite 1 bis 5 enthielten den eigentlichen Antrag, der in einer Sprache verfasst war, die Thomas als „Verwaltungsdeutsch der Spätachtzigerjahre" identifizierte, einer Sprachform, die sich dadurch auszeichnete, dass sie den einfachen Satz „Wir brauchen einen Locher" in fünf Seiten Prosa verwandeln konnte, ohne dass an irgendeiner Stelle das Wort „brauchen" vorkam. Stattdessen fanden sich Formulierungen wie „die beschaffungstechnische Notwendigkeit ergibt sich aus der operativen Anforderung der dokumentenseitigen Perforierung" und „im Rahmen der sachgerechten Vorgangsbearbeitung ist ein Werkzeug zur normgerechten Lochung von Schriftgut unerlässlich."

Seite 6 bis 12 waren der Kostenvoranschlag. Für einen Locher. Zwölf Seiten. Thomas las Posten wie „Lieferungskosten (geschätzt)", „Einweisungskosten (Schulung des Personals im Umgang mit dem Gerät)", „Wartungskosten (jährlich, geschätzt auf Basis der durchschnittlichen Lebensdauer eines Lochers der Spezifikation DIN-838)" und, auf Seite 11, den rätselhaften Posten „Entsorgungsrücklage."

Seite 13 bis 20 enthielten die Genehmigungsvermerke. Siebzehn verschiedene Personen hatten den Antrag abgezeichnet, wobei „abgezeichnet" ein großzügiger Begriff war — einige hatten unterschrieben, andere hatten paraphiert, einer hatte lediglich ein Ausrufezeichen an den Rand gesetzt, und eine Person mit dem Kürzel „G.S." hatte mit roter Tinte das Wort „DRINGEND" an den oberen Rand geschrieben, was Thomas in Anbetracht der Tatsache, dass dieses Wort ihn bis in seine Träume verfolgte, einen kalten Schauer über den Rücken jagte.

Seite 21 bis 35 waren die Stellungnahmen. Verschiedene Abteilungen hatten sich zum Locher-Antrag geäußert. Die Rechtsabteilung hatte auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Beschaffung mit dem Haushaltsrecht in Einklang zu bringen. Die Personalabteilung hatte angemerkt, dass ein Locher ein „personalbezogenes Arbeitsmittel" sei und folglich einer Gefährdungsbeurteilung bedürfe. Die Abteilung für Gebäudemanagement hatte darauf hingewiesen, dass der Locher „eine Stellfläche von mindestens 8 x 22 Zentimetern" beanspruche und dies bei der Raumplanung berücksichtigt werden müsse.

Seite 36 bis 40 enthielten die Einwände. Drei Abteilungen hatten Einspruch erhoben. Abteilung 3 bezweifelte, dass ein Locher der Spezifikation DIN-838 ausreiche, und forderte stattdessen die Beschaffung eines Vierfachlochers. Abteilung 5 argumentierte, ein Hefter sei zweckdienlicher. Und eine Abteilung, deren Bezeichnung Thomas nicht entziffern konnte, weil der Stempel verschmiert war, hatte einen dreiseitigen Einwand verfasst, der sich zusammenfassen ließ als: „Wurde geprüft, ob der benötigte Locher nicht bereits im Bestand vorhanden ist?"

Seite 41 bis 46 waren der Vermittlungsversuch. Ein gewisser Herr Bergheim — offenbar der damalige Leiter der Beschaffungsabteilung — hatte versucht, die konkurrierenden Positionen zusammenzuführen. Sein Kompromissvorschlag: die Beschaffung eines Lochers der Spezifikation DIN-838 „unter Vorbehalt einer erneuten Prüfung nach Ablauf von sechs Monaten." Der Vorschlag war nicht angenommen worden. Er war auch nicht abgelehnt worden. Er war — und Thomas bewunderte die bürokratische Eleganz dieser Lösung — „zur Kenntnisnahme weitergeleitet" worden.

Seite 47.

Thomas blätterte um. Seite 47 war nicht da. An ihrer Stelle klebte ein Aufkleber. Gelb. Rund. Von jener Art, die man in Büros auf Aktenordner klebt, um etwas zu markieren, ohne es zu beschriften, was den Akt des Markierens gleichzeitig bedeutsam und bedeutungslos macht.

Auf dem Aufkleber stand, in einer Handschrift, die Thomas als die von Schmied identifizierte — dieselbe Handschrift, die auf der Visitenkarte unter seinem Bürostuhl gestanden hatte:

Siehe 2847/B.

Thomas legte den Aktenordner auf seine Knie. Er saß im Untergeschoss 2 des Amts für Allgemeine Zuständigkeiten, auf einem Stapel Akten, und hielt einen siebenundvierzig-seitigen Antrag auf Beschaffung eines Lochers in den Händen, der seit 1987 den Status „in Bearbeitung" trug. Achtunddreißig Jahre. Ein Locher. In Bearbeitung.

Er blätterte zurück zur ersten Seite und las den Antragsteller noch einmal.

Abteilung 6.

Der Locher-Antrag stammte aus der Abteilung 6. Jener Abteilung, die seit fünfzehn Jahren als aufgelöst galt. Jener Abteilung, deren Büro Thomas in Zimmer 601 gefunden hatte, mit Einhorn-Poster und altem Computer. Jener Abteilung, die laut dem Messingschild im Untergeschoss 3 „daran arbeitete."

An einem Locher.

Seit 1987.

Thomas klappte den Ordner zu, legte ihn zurück in den Karton und klebte das Klebeband wieder zu, wobei ihm bewusst war, dass dies eine Sisyphos-Handlung war — das Klebeband würde nicht halten, es hatte seine besten Jahre hinter sich, genau wie der Locher-Antrag, genau wie die Abteilung 6, genau wie das gesamte Konzept der ordnungsgemäßen Aktenverwaltung.

Er ging zurück in sein Büro. Unterwegs überlegte er, was aus dem Locher geworden war. Hatte die Abteilung 6 ihn jemals bekommen? Oder war die Abteilung aufgelöst worden, bevor der Antrag genehmigt wurde? Wurde irgendwo in den Tiefen des AAZ ein Locher der Spezifikation DIN-838 vermisst, auf den eine ganze Abteilung vergeblich gewartet hatte?

Und vor allem: Was stand auf Seite 47?

In Zimmer 312 angekommen, setzte Thomas sich an seinen Schreibtisch und machte sich eine Notiz. „Vorgang 2847/A: Locher-Beschaffung. Abt. 6. Seit 1987. Letzte Seite fehlt. Verweis auf 2847/B." Dann unterstrich er das Wort „Locher" zweimal, weil es ihm absurd vorkam, aber im Kontext dieses Vorgangs war Absurdität längst die einzige verlässliche Konstante.

Er öffnete seine Schreibtischschublade und betrachtete den roten USB-Stick. FINAL. Er schloss die Schublade wieder.

Irgendwo im Gebäude, dessen war Thomas sich sicher, lauerte Seite 47. Und auf Seite 47 stand vermutlich etwas, das alles erklärte. Oder gar nichts erklärte. Im AAZ war der Unterschied zwischen beidem oft geringer, als man hoffen durfte.